Willkommen auf der Webseite der ATAJ
Die Gründung des Verbands geht auf den Wunsch der beeidigten Übersetzer / Dolmetscher um sich zu organisieren
und auf die Anpassung an die Anforderungen der modernen Welt und Entwicklungen, die das Königreich Marokko erkennt.
Sie erfolgt auch im Rahmen der Reform von Rechtsinstitutionen und deren Modernisierung.
Der Verband ist in diesem Zusammenhang während einer Generalversammlung am 26. Oktober 2002, an dem kulturellen und
sozialen Komplex der Rechtsanwälte von der Anwaltschaft Rabat entstanden worden. Die Geschäftsordnung ist durch den
Justizminister unter Kapitel IX des Gesetzes Nr. 50.00 genehmigt, welches im Amtsblatt 4918 vom 19. Juli 2001
veröffentlicht worden ist: "Alle Übersetzer / Dolmetscher, die bei den Gerichten zugelassen sind, sind verpflichtet,
einem gleichen Berufsverband beizutreten...". Auf Grund von dem oben bezeichneten Gesetz, der Verband ATAJ,
der offiziell vom Justizministerium akkreditiert wird, wird auch von den Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15.
November 1958 über das Gesellschaftsrecht geregelt.
Beeidigte Übersetzer nach Regionen :